+49 (0) 177 8773396

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen  Fotografie Volker Lewe und dem Kunden/Auftraggeber. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Volker Lewe durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Es gilt die bei Vertrag abgeschlossene Fassung.

Definition
“Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB oder sonstigen Speichermedien, Diashows, Fotobücher, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

Gültigkeit / Terminreservierung
Das Angebot ist 14 Tage nach Erhalt gültig. Der Termin wird ggf. erst mit der schriftlichen Terminbestätigung blockiert. (siehe „Zahlung“) Bis zum Eingang der Terminbestätigung darf der Fotograf anderen Kunden den anvisierten Termin weiterhin anbieten.

Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung (gültig in Textform (Hochzeiten), Mail, WhatsApp oder pri- vater Nachricht in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram)) vom Fotografen; oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Fotografen zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Fotograf sie in Textform bestätigt.

der Fotograf behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Insbesondere, sofern die Bestellung von den von dem Fotograf vorgegebenen Anforderungen abweichen oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

Bearbeitung / Gestaltung
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen  ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, wie Bearbeitung, Bildstil, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche im Nachgang, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Alle Bilder werden optimiert und mit der passenden Bearbeitung/Bildlook versehen. Eine Retusche ist nicht Teil einer Hochzeits-/Familien/Newborn-Reportage und muss gesondert vergütet werden. (Hautretusche, Verfremdung, Composing, Verflüssigen, etc.)

Lieferung /Lieferzeit

Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Fotografen liegen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) und nicht schuldhaft von ihm verursacht wurden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.

Die Mindestanzahl der Fotografien wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Der Fotograf trifft die Auswahl der Bilder eigenständig, falls nicht anders vereinbart.

Der Auftrag gilt 2 Wochen nach Auslieferung aller bestellten Fotografien als angenommen. Reklamationen werden danach nicht mehr berücksichtigt oder erstattet.

Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf das Konto des Fotografen oder Übergabe in bar. Diese erfolgt dann nach Fertigstellung in der vorher durch den Auftrag erteilten Form (Dateien, Drucke, Online, usw.) Zusätzliche Fotoformate, die nicht Bestandteil der Buchung waren, sind gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

der Fotograf sichert eine Auslieferung der Bilder innerhalb 8 Wochen zu – Bei Hochzeiten gilt eine Lieferfrist von 10 Wochen nach Erhalt der Gesamtsumme.

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

Zahlungen
Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Der Buchungspreis wird mit Rechnungsstellung sofort fällig und vom Kunden auf das Konto des Fotografens überwiesen. Alle Preise sind als Endkundenpreise zu verstehen. Eine Mehrwertsteuer ist nicht ausgewiesen, da Kleinunternehmerregelung in Kraft ist.

Rechnungen werden per Email empfangen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Aus- übung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Zahlung Terminreservierungsgebühr (TRG)
Mit dem Einverständnis des Vertrages bei Hochzeiten wird eine TRG fällig. Diese wird bei der Endrechnung von der Gesamtsumme abgezogen. Diese beinhaltet alle administrativen Tätigkeiten, u.U. das Kennlernshooting und zählt nicht zur fotografischen Dienstleistung. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

Stornierung und Terminverschiebung


Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, gilt der Termin als verschoben und muss nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat dies dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen.

Eine reguläre Auftragsstornierung bedarf zwingend der Schriftform (Mail oder Postweg- KEINE Whatsapp).

Bei regulärer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten für den Auftraggeber:
– die Terminreservierungsgebühr verbleibt generell beim Fotografen als Aufwandsentschädigung für administrative Tätigkeiten und weitere Tätigkeiten und wird bei Vertragsabschluss fällig – diese kann – abzüglich des Paarshootings zu den aktuellen Konditionen – als Gutschein ausgestellt werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

– innerhalb 12 Wochen vor dem Termin: 50 % der Gesamtsumme (sprich: weitere 20 %) – innerhalb 4 Wochen vor dem Termin: 80 % der Gesamtsumme (sprich: weitere 50 %)

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fo- tografen.

Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen, Sturm) bei Shootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel und leichter Regen rechtfertigt keine Verschie- bung – Alternative Aufnahmeorte sind möglich.

Corona-Zusatz 2020 / Pandemieausbruch:
Eine Verschiebung oder Absage der Feierlichkeiten, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen.

Bei einer staatlichen Veranlassung (Lockdown etc.) entstehen dem Auftraggeber und Auftragnehmer keine Kosten und die TRG wird als Gutschein für eine erneute Buchung dem Auftraggeber ausgestellt.

Eine erneute Buchung auf einen Ausweichtermin bedarf einer Terminreservierungsgebühr zu den aktu- ellen Preisen. In der Regel wird der oben genannte Gutschein dafür verwendet.

Bitte beachten: Bei möglichen Einschränkungen z.B. 2G-Regelung, eines Maskengebots, einer Abstandsregelung, gemeinsames Tanzverbot und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung. Die Pandemie ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbekannt und somit auch nicht unvorhersehbar. Ich empfehle jedem Auftraggeber eine Alternativ-Hochzeitsplanung zu machen, die eine geringe Teilnehmerzahl bzw. ein anderes Konzept aufweist!

Eine Hochzeit gilt als möglich und zumutbar bei einer Teilnahme von 50 Personen.

der Fotograf ist vollständig geimpft und immer Best möglichst geschützt, um auch die Auftraggeber und Gäste zu schützen.

Diese Regelung gilt neben Corona für alle eventuell auftretenden Krankheitswellen.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich der Fotograf das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Urheberrecht/ Nutzung und Eigenwerbung
Dem Fotografen Volker Lewe
 steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes unwiderruflich zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder in SocialMedia nutzen darf, für Alben, Abzüge etc. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet dem Urheber (Volker Lewe) zu nennen bei der Nutzung, falls dies möglich ist. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke einge- räumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Dies schließt die Weitergabe an weitere Dienstleister mit ein. Dritte (z. B. Location, Visagistin, oder andere Dienstleister, Onlineshops usw.)müssen sich direkt mit dem Fotografen in Verbindung setzen, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

Volker Lewe ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen, und die erstellten Fotos zur Fertigstellung der Produkte zu überlassen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß-Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.

Veröffentlichungsrecht
Eine Veröffentlichung der Bilder wird individuell besprochen.
Unbelebte Gegenstände, wie Dekorationen – Blumen – Location etc. oder Bilder bei denen Personen nicht zu erkennen sind, dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden.

Haftung / Gewährleistung
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit großer Sorgfalt.

Der Fotograf haftet jedoch nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet er keinen Ersatz. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übergebenen Daten verantwortlich.

der Fotograf haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anderer. Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung der Fotografin ausgeschlossen.

Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit werden keine über die Herstellergarantie hinaus erbrachten Garantien gegeben. der Fotograf haftet nicht dafür.

Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck, sowie Abweichungen vom Bildschnitt können auftreten und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.

Bitte beachten Sie, dass der Bildschirm des Fotografen optimal farbkalibriert ist, was bei Ihrem Bildschirm nicht immer gegeben ist. Farbunterschiede an Ihrem Rechner weißen nicht auf ein schlechtes Farbmanagement im Foto hin. Beachten Sie die evtl. beiliegenden Beispielbilder oder lassen Sie die Bilder bei einem Qualitativ hochwerten Fotolabor entwickeln. der Fotograf haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kar- dinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. der Fotograf bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden. (Siehe Abschnitt: Second-Shooter)

Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber ist zu raten ausreichende Backups herzustellen, um die dauerhafte Archivierung der Bilder zu gewährleisten.

Datenschutz
Die von dem Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartendaten) werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts unter Verschluss gehalten und verwendet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken und Glückwunschkarten.
Jeder Kunde erhält ein gesondertes Formular bzgl. des Datenschutzes.

Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

AGB Zusatz für Hochzeiten und Reportagen
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. der Fotograf ist dennoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche das Hoheits- und Hausrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren hindern, haftet der Fotograf nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht der Fotograf bestmögliche Fotografien anzufertigen. Ein Schadenersatz für die fehlenden Bilder kann nicht erhoben werden.

Wird das Kennelernshooting in Anspruch genommen, ist dieses nach Absprache an einem Ort zu absolvieren. Eine Umwandlung in ein After-Wedding Shooting ist ausgeschlossen, da das Shooting dem Kennenlernen dient und somit die Wirkung verlieren würde. Eine Auszahlung ist auch ausgeschlossen. Bei nicht in Anspruchname verfällt das Recht.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

Bei Reportagen sind dem Fotografen und seinem Assistenten angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

Nach der Eheschließung erhält das Brautpaar min. 20 fertige Referenzbilder und die Endrechnung innerhalb 3 Tagen. Nach dem diese beglichen ist, starten die Bearbeitungszeit. Siehe Konditionen im Vertrag.

Dem Fotografen obliegt es, die Fotos nach seinem eigenen kreativen ermessen zu bearbeiten, die Bilder auszusortieren, und zu verändern (schwarz-weiß Aufnahmen ca. 10% der Gesamtaufnahmen werden nicht in Farbe geliefert!). Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

Reisekosten
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit 2 h und Auftragslage ab 8 h. Weitere Reisekosten – Kilometergeld etc. entnehmen Sie dem Vertrag.

Second Shooter
Der zweite Fotograf ist ein kostenloser Service, der bei einer Reportagelänge ab 6h hinzukommt. Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen zweiten Fotografen, wenn es diesem durch höhere Gewalt nicht möglich ist, zu erscheinen. der Fotograf ist jedoch bemüht immer einen Ersatz zu finden.

Sollte es dem Fotografen aus höherer Gewalt nicht möglich sein oder auch nur beschränkt möglich sein (durch Krankheitssymptome oder Ähnlichem) am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Second Shooter berechtigt als alleiniger Fotograf tätig zu sein und das Brautpaar erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fotografen. Somit ist eine Begleitung auch im Krankheitsfall gewährleistet. Der Second Shooter ist vom Fotografen geschult und kann eine Begleitung gewährleisten. der Fotograf bemüht sich auch hier einen zweiten Fotografen zu organisieren.

Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.